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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die kostenfreien MAPWARE Maklerservices

 

 

1. GELTUNGSBEREICH

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der MAPWARE AG, Bischof-von-Henle-Straße 2b, 93051 Regensburg (im folgenden „MAPWARE AG“ genannt) sind Grundlage für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen, die im Rahmen des kostenfreien MAPWARE Maklerservices zwischen der MAPWARE AG und deren Nutzern getätigt bzw. abgeschlossen werden und für den Vertrag zur Nutzung der MAPWARE Maklerservices selbst. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer wird ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

2. VERTRAGSSCHLUSS UND ANGABEN DES NUTZERS

(1) Sämtliche Beschreibungen oder sonstige Informationen auf den Internetseiten oder in Broschüren der MAPWARE AG stellen immer nur unverbindliche Aufforderungen an die Nutzer dar, selbst Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Ein Vertrag kommt erst mit einer schriftlichen oder in Textform zu erteilenden Auftragsbestätigung der MAPWARE AG bzw. mit der Unterzeichnung der Vertragsunterlagen durch alle Vertragsparteien zustande.

(2) Der Nutzer sichert zu, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses gemachten Angaben über seine Person und sonstige vertragsrelevante Umstände, insbesondere die Angaben auf dem Erfassungsbogen, vollständig und richtig sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die MAPWARE AG jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und der Kunde hat auf Anfrage der MAPWARE AG die Daten zu bestätigen. Bei Verstoß ist die MAPWARE AG berechtigt, die vertraglichen Leistungen sofort einzustellen.

(3) Dem Nutzer ist bewusst, dass insbesondere die Nutzung der Vergleichsrechner der Firma Softfair auf der Service-Plattform der Homepage der MAPWARE AG passwortgeschützt erfolgt und die Eingabe eines Benutzernamens und eines dazugehörigen Kennwortes (Zugangsdaten) erfordert. Die Zugangsdaten sind personengebunden und nicht übertragbar. Die Verwendung identischer Zugangsdaten durch mehrere Personen (Nutzer) ist unzulässig. 

Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen seine Verpflichtung, keinem unberechtigten Dritten die Softwarenutzung zu ermöglichen, ist MAPWARE berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.

3. ÄNDERUNGSVORBEHALT

(1) Die MAPWARE AG ist berechtigt bei Vorliegen eines sachlichen Grundes ihre Leistungen oder Teile der Leistungen zu ändern oder zu verkürzen, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der MAPWARE AG für den Nutzer zumutbar ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor,

  • wenn die Leistung für die MAPWARE AG selbst nur noch mit gestiegenen wirtschaftlichen Aufwendungen möglich ist oder
  • wenn die kooperierenden Versicherer gegenüber der MAPWARE AG ihr entsprechendes Leistungsangebot einschränken.

(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können mit Zustimmung des Nutzers geändert werden. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Nutzer der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die MAPWARE AG verpflichtet sich, den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Widerspricht der Nutzer fristgemäß, so ist die MAPWARE AG berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

 4. RÜCKTRITT

(1) Die MAPWARE AG ist unabhängig von der vertraglich vereinbarten Dauer berechtigt aus folgenden Gründen vom Vertrag zum MAPWARE Maklerservices zurückzutreten

  • wenn die Vertragsdurchführung auf kostenfreier Basis bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit für die MAPWARE AG wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist;
  • wenn die Angaben des Nutzers im Rahmen der Anmeldung zur Nutzung der MAPWARE Maklerservices, insbesondere auf dem Erfassungsbogen, unrichtig sind;
  • wenn es der Nutzer unterlässt, eine nachträgliche Änderung seiner Angaben im Sinne des vorstehenden Spiegelstrichs binnen eines Monats der MAPWARE AG mitzuteilen.

(2) Die MAPWARE AG kann den Vertrag im Fall des Absatz 1 mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(3) Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

(1) Die MAPWARE AG und ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften aufgrund des kostenfreien Services nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit erstreckt sich dabei nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereit gestellten Informationen.

(2) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verlet-zung von Leben, Körper und Gesundheit.

6. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Regensburg.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Änderungen des Vertrags zur Nutzung der MAPWARE Maklerservices und aller Verträge, die auf Basis der MAPWARE Maklerservices abgeschlossenen werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformklausel. Nebenabreden sowie Ergänzungen der Verträge sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der MAPWARE AG bestätigt worden sind.

(2) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Die Rechtsbeziehungen zwischen der MAPWARE AG und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.